Rechnung nach Österreich: was draufgehört, wenn du in Deutschland sitzt
Rechnung von Deutschland an Kunden in Österreich: was bei Reverse Charge draufgehört, welche UID-Nummern nötig sind, was für Kleinunternehmer gilt und wann die E-Rechnung Pflicht ist.

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Deine erste Rechnung nach Wien sieht aus wie jede andere. Dann schreibt die Kundin zurück, ihr Steuerberater brauche die UID-Nummern und den Hinweis zur Steuerschuld. Gleiche Sprache, gleiche Währung, und trotzdem gelten zwei Steuersysteme.
Rechnung nach Österreich aus Deutschland
Erbringst du aus Deutschland eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Österreich, schuldet dein Kunde die österreichische Umsatzsteuer. Du stellst netto in Rechnung, mit beiden USt-IdNrn. und dem Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats raus, und der Umsatz gehört in deine Zusammenfassende Meldung beim BZSt.
Rechnung an ein österreichisches Unternehmen
Bei Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Österreich regelt die Gegenseite in § 19 Abs. 1 UStG 1994: Hat der leistende Unternehmer in Österreich weder Sitz noch eine beteiligte Betriebsstätte, schuldet der unternehmerische Empfänger die Steuer. Das entspricht Art. 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie.
Für die Rechnung gilt deutsches Recht, weil du in Österreich nicht ansässig bist und dein Kunde die Steuer schuldet (Art. 219a MwStSystRL). Maßgeblich sind § 14 und § 14a UStG.
Auf die Rechnung gehören neben den Pflichtangaben:
- der Nettobetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag
- deine USt-IdNr. und die UID-Nummer deines Kunden (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG)
- die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 Satz 1 UStG)
Die EU-Richtlinie nennt „Reverse Charge“, das deutsche Gesetz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Schreib den deutschen Satz, den englischen Begriff kannst du ergänzen.
Die Rechnung musst du bis zum 15. Tag des Monats ausstellen, der auf die Leistung folgt (§ 14a Abs. 1 Satz 2 UStG). Mehr Formulierungen findest du im Muster zu Reverse Charge.
Die UID deines Kunden beginnt mit ATU. Prüf sie vor der ersten Rechnung über VIES oder beim BZSt und speichere das Ergebnis.
Den Umsatz meldest du in der Zusammenfassenden Meldung beim BZSt, für Dienstleistungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 18a Abs. 2 UStG).
Kleinunternehmer in Deutschland
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) schuldet dein österreichischer Geschäftskunde die Steuer ebenfalls. Den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ schreibst du deshalb auch drauf. Die Pflicht, beide USt-IdNrn. anzugeben, gilt für dich nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Eine Zusammenfassende Meldung gibst du ebenfalls nicht ab (§ 18a Abs. 4 UStG).
Wie die Kleinunternehmer-Zeile aussieht, steht in Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung.
Privatkunden in Österreich
An Privatpersonen gilt der Ort, von dem aus du dein Unternehmen betreibst (§ 3a Abs. 1 UStG). Die Rechnung trägt 19 % deutsche Umsatzsteuer.
Eine Ausnahme sind digitale Dienste, Telekommunikation und Rundfunk. Sie werden am Wohnsitz des Kunden besteuert (§ 3a Abs. 5 UStG), sobald deine Umsätze damit an Privatkunden in anderen EU-Staaten 10 000 Euro übersteigen, im Vorjahr oder im laufenden Jahr. Über der Schwelle berechnest du die österreichische Umsatzsteuer von 20 % und meldest sie über den One-Stop-Shop.
Mustertexte für Absender aus Deutschland
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. USt-IdNr. des Leistenden: DE123456789. UID des Leistungsempfängers: ATU12345678.
Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge).
Rechnung innerhalb Österreichs
Sitzt du in Österreich und dein Kunde auch, ist die Rechnung ein Inlandsfall. Du berechnest österreichische Umsatzsteuer, meist 20 %. Es gelten die Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994. Bei Geschäftskunden kommt deren UID dazu, wenn der Gesamtbetrag 10.000 € brutto übersteigt. Reverse Charge und Zusammenfassende Meldung brauchst du dafür in der Regel nicht.
Pflichtangaben nach § 11 UStG in Österreich
Auf die Rechnung gehören nach § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994: Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, Menge und Bezeichnung der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, das Entgelt mit Steuersatz, der Steuerbetrag, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und deine UID-Nummer.
- Kunden-UID: Pflicht bei Geschäftskunden, wenn der Gesamtbetrag 10.000 € brutto übersteigt.
- Kleinbetragsrechnung: bis einschließlich 400 € brutto reichen weniger Angaben (§ 11 Abs. 6 UStG).
- Frist: An Unternehmen stellst du die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung aus (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG).
Alle Details stehen in Pflichtangaben auf Rechnungen in Österreich.
Kleinunternehmer in Österreich
Für Kleinunternehmer gilt § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 mit einer Grenze von 55.000 € seit 1.1.2025. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und schreibst einen Hinweis auf die Steuerbefreiung drauf. Mehr dazu in Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung.
Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Reverse Charge und ZM bei Inlandsrechnungen
Sitzen du und dein Kunde in Österreich, schuldest du die Umsatzsteuer in der Regel selbst. Den Hinweis zur Steuerschuld lässt du weg. Eine Zusammenfassende Meldung gibst du für diese Rechnung nicht ab, sie gilt nur für Umsätze in andere EU-Staaten.
Rechnung nach Österreich mit Backbone: Backbone ist das Backoffice für KI-Agenten, Freelancer und KMU. Sag's deinem KI-Chat, ChatGPT, Claude oder einer anderen KI mit MCP-Unterstützung: „Schreib eine Rechnung an die Nordlicht GmbH in Graz über 2.400 € für das Webdesign im Oktober.“ Ist die österreichische UID deines Kunden hinterlegt, setzt Backbone Reverse Charge mit 0 % und dem Hinweis zur Steuerschuld und prüft die Pflichtangaben. Du bestätigst den Entwurf. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen.
Frag Billy zu diesem Thema
Frag Billy
Hi, ich bin Billy, der gute Geist in Backbone. Frag mich etwas zu diesem Thema oder wie du es mit Backbone erledigst.
E-Rechnung in Österreich
Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine Pflicht zur E-Rechnung. Eine elektronische Rechnung braucht laut USP nur die Zustimmung des Empfängers. Ein PDF reicht. Fragt dein Kunde nach einem Format, kläre es vorab mit ihm.
Anders bei Aufträgen des Bundes. Seit 1.1.2014 müssen Vertragspartner von Bundesdienststellen elektronische Rechnungen einbringen, über das Unternehmensserviceportal oder PEPPOL. Für Vertragspartner ohne Sitz in Österreich gilt das laut USP nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten, Papier wird weiter angenommen. Länder, Städte und Gemeinden verlangen aktuell keine E-Rechnung.
Mustertexte
Sehr geehrte Frau Huber, für unsere Rechnung benötigen wir Ihre UID-Nummer. Die Leistung stellen wir netto in Rechnung, die Umsatzsteuer schulden Sie als Leistungsempfänger. Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung.
Zahlt dein Kunde nicht, hilft Mahnung nach Österreich.
Warum uns das beschäftigt
Mein Ziel ist es, Backoffice-Aufgaben zu optimieren und zu automatisieren, damit wir Founder uns auf das Wesentliche konzentrieren können.
Die Automatisierung durch KI-Agenten und KI-Integrationen bei Backoffice-Aufgaben ist die Zukunft – deshalb habe ich Backbone entwickelt!
LucaGründer, BackboneSo macht's Backbone
Rechnungen nach Österreich, die stimmen. In der App oder im Chat mit ChatGPT, Claude und vielen mehr.
Rechnung nach Österreich
Reverse Charge, sobald die UID hinterlegt ist.
Im Chat Schreib eine Rechnung an die Nordlicht GmbH in Graz als Entwurf: Webdesign im Oktober, 2.400 €.
Backbone-Connectorcreate_documentHier ist der Entwurf. Die UID von Nordlicht ist hinterlegt, also Reverse Charge mit 0 % und dem Hinweis zur Steuerschuld.
EntwurfRechnungNordlicht GmbH2.400,00 €Erstellt 02.11.2026In der App Pflichtangaben prüfen
Geprüft, bevor sie rausgeht. Du stellst aus.
Im Chat Passt alles für Österreich? Dann stell sie aus.
Backbone-Connectorissue_documentAlle Pflichtangaben sind drauf:
- Netto, 0 % Umsatzsteuer
- „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
- Deine USt-IdNr. DE123456789 und die UID ATU57412369
- Ausgestellt vor dem 15. des Folgemonats, gehört in die Zusammenfassende Meldung
Ausgestellt als RE-2026-0157.
OffenRechnungNordlicht GmbH2.400,00 €RE-2026-0157 · Ausgestellt 02.11.2026In der App Ab an den Kunden
Du gibst frei. Erst dann geht sie raus.
Im Chat Schick sie an Nordlicht.
Backbone-Connectorsend_documentIst das Mahnwesen an, erinnert Backbone von selbst, falls sie offen bleibt.
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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Angaben zu Anbietern und Gesetzen können sich ändern. Für deinen Fall gilt der Rat deiner Steuerberatung.
Quellen: § 3a UStG · § 13b UStG · § 14a UStG · § 18a UStG · § 19 UStG · § 19 UStG 1994 (AT) · BZSt, Zusammenfassende Meldung · BZSt, One-Stop-Shop · VIES · EU-Kommission, Rechnungsstellung · USP, Steuersätze · USP, Kleinunternehmen · USP, E-Rechnung · USP, E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung