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Rechnung prüfen: Was muss drauf?
Wähl, was du schreibst und an wen. Du bekommst Pflichtangaben, den richtigen USt-Hinweis, UID- und E-Rechnungsregeln für Deutschland und Österreich, jeweils mit Quelle.
- Kein Konto
- Nichts wird gespeichert
- Mit Quellen
Rechnung · Österreich → Österreich · Geschäftskunde · auf Deutsch
- USt Österreich
- Keine E-Rechnungspflicht
Muss drauf
- Dein Name und deine Anschrift§ 11 UStG (AT)
- Name und Anschrift deines Kunden§ 11 UStG (AT)
- Was: Art und Umfang der Leistung§ 11 UStG (AT)
- Wann: Datum oder Zeitraum der Leistung§ 11 UStG (AT)
- Nettobetrag und Steuersatz§ 11 UStG (AT)
- Steuerbetrag§ 11 UStG (AT)
- Rechnungsdatum§ 11 UStG (AT)
- Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer§ 11 UStG (AT)
- Deine UID-Nummer§ 11 UStG (AT)
Umsatzsteuer
Österreichische USt verrechnen: 20 %, ermäßigt 10 % / 13 %.§ 10 UStG (AT)
Sollte drauf
- Zahlungsziel und Bankverbindung
Wegen deiner Rechtsform
- Nichts extra, solange du nicht im Firmenbuch bzw. Handelsregister stehst.
UID / USt-IdNr.
- Über 10.000 € brutto muss die UID deines Kunden auf die Rechnung.§ 11 UStG (AT)
Bis wann
- Innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung.§ 11 UStG (AT)
E-Rechnung
- Keine E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen in Österreich. Nur Bundesdienststellen verlangen E-Rechnungen (seit 2014, über USP oder PEPPOL).USP: e-Rechnung an den Bund
Sprache
Deutsch passt, auch für Kunden im Ausland. Liest dein Kunde kein Deutsch, erspart Englisch Rückfragen und späte Zahlungen.
Nicht abgedeckt
- Warenverkauf (nur Dienstleistungen abgedeckt)
- Bauleistungen und andere Inlands-Reverse-Charge-Fälle
- Leistungen an Grundstücken, Veranstaltungen, Personenbeförderung
- USt-Registrierung im Ausland
- Rechnungen an öffentliche Stellen
Geprüft am 09.10.2026 an den verlinkten Gesetzen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Auf einen Blick
Deutschland und Österreich im Vergleich
Die Regeln, mit denen das Tool arbeitet, für Dienstleistungen. Geprüft am 09.10.2026.
| Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|
| Kleinbetragsrechnung | Bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) | Bis 400 € brutto (§ 11 Abs. 6 UStG) |
| UID des Kunden auf der Rechnung | Reverse Charge an EU-Unternehmen: beide USt-IdNr. (§ 14a UStG) | Reverse Charge: UID des Kunden; im Inland über 10.000 € an Unternehmen (§ 11 UStG) |
| Reverse-Charge-Hinweis | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Reverse charge“ | Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers, z. B. „Reverse Charge“ |
| Frist für die Rechnung | 6 Monate; Reverse Charge in der EU: 15. des Folgemonats | 6 Monate; Reverse Charge in der EU: 15. des Folgemonats |
| Kleinunternehmer | Vereinfachte Rechnung, ohne Pflicht zu Nummer und Leistungsdatum (§ 34a UStDV) | Vereinfachte Rechnung bei jedem Betrag (§ 11 Abs. 6 UStG) |
| E-Rechnung zwischen Unternehmen | Pflicht ab 2027; ab 2028 bei Umsatz bis 800.000 € | Keine Pflicht; nur an Bundesstellen |
| Verzugszinsen Geschäftskunde | 10,52 % (Basiszins + 9) | 10,73 % (Basiszins + 9,2) |
| Pauschale Geschäftskunde | 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) | 40 € (§ 458 UGB) |
So funktioniert es
Regeln aus dem Gesetz, nicht aus einem Formular
Jede Antwort kommt aus wenigen Regeln, geschrieben nach den Gesetzen unten: den Umsatzsteuergesetzen beider Länder, ihren Durchführungsregeln, den Handelsgesetzen für Geschäftsbriefe und den Zivilgesetzen für Verzugszinsen. Jede Zeile nennt ihre Quelle, du kannst sie selbst prüfen.
Das Tool deckt Dienstleistungen ab. Warenverkauf, Bauleistungen und andere Inlands-Reverse-Charge-Fälle, Leistungen an Grundstücken und Veranstaltungen, digitale Leistungen an Verbraucher in der EU (One-Stop-Shop) und Rechnungen an Behörden fehlen noch; das Ergebnis sagt es, wenn es zutrifft.
Quellen
- § 3a, § 12, § 14, § 14a, § 14c, § 18a, § 19, § 27 UStG (Deutschland)
- § 31, § 33, § 34a UStDV
- § 3a, § 6, § 10, § 11 UStG 1994 (Österreich)
- § 286, § 288 BGB
- § 14, § 456, § 458 UGB
- § 35a GmbHG, § 37a und § 125 HGB
- Richtlinie 2011/7/EU (Zahlungsverzug)
- Dazu: § 87 AO, § 3 PAngV, § 1000 ABGB, § 5 und § 6a KSchG, Art. 248a MwSt-Richtlinie, BMF-Schreiben vom 17.09.2025 zu fremdsprachigen Rechnungsangaben, USP-Seite zur E-Rechnung an den Bund.
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Verzugszinsen berechnen
Häufige Fragen
Was muss auf eine Rechnung in Deutschland?
Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 UStG). Bis 250 € reicht eine Kleinbetragsrechnung; Kleinunternehmer haben eine kürzere Liste (§ 34a UStDV).
Was muss auf eine Rechnung in Österreich?
Dein Name und deine Anschrift, die des Kunden, Art und Umfang der Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag und Steuersatz, Steuerbetrag, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer und deine UID. Über 10.000 € an Unternehmen auch die UID des Kunden. Bis 400 € und für Kleinunternehmer bei jedem Betrag reicht eine vereinfachte Rechnung (§ 11 UStG).
Verrechne ich USt an Kunden in anderen EU-Ländern?
Nicht an Unternehmen: Die Leistung wird im Land des Kunden besteuert, er zahlt dort die USt (Reverse Charge). Auf die Rechnung gehören beide UID-Nummern und der Reverse-Charge-Hinweis. Privatkunden in der EU zahlen meist deine inländische USt.
Und an Kunden in der Schweiz, UK oder USA?
An Unternehmen nicht: Der Leistungsort liegt beim Kunden. Bei Privatpersonen kommt es auf die Leistung an: Beratung, IT, Werbung oder Lizenzen werden beim Kunden besteuert, andere Leistungen mit deiner inländischen USt.
Darf ich die Rechnung auf Englisch schreiben?
Ja. Weder das deutsche noch das österreichische UStG verlangt Deutsch. Das Finanzamt kann eine Übersetzung verlangen. Für feste Hinweise nimm die EU-Formulierung, z. B. „Reverse charge“.
Muss ich E-Rechnungen schicken?
In Deutschland ab 2027 zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland sitzen; bei Umsatz bis 800.000 € ab 2028. Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 € sind ausgenommen. In Österreich gibt es zwischen Unternehmen keine Pflicht.
Wie heißt „Mahnung“ auf Englisch?
„Payment reminder“ für die freundliche erste Stufe, „second reminder“ für die zweite, „final notice“ für die letzte. Das Tool gibt dir alle drei Texte zum Kopieren.
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Keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Prüf das Ergebnis, bevor du es verwendest. Das Tool zeigt die allgemeinen Regeln für Dienstleistungen; Sonderfälle und dein Vertrag können die Antwort ändern.
Geprüft am 09.10.2026 an den verlinkten Gesetzen.