Rechnung nach Großbritannien: was seit dem Brexit draufgehört
Rechnung an Kunden in Großbritannien aus Deutschland oder Österreich: welcher Hinweis draufgehört, warum der EU-Satz zu Reverse Charge nicht passt und was bei Privatkunden gilt.

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Dein Kunde in London will die Rechnung bis Monatsende. Du nimmst die Vorlage für deine EU-Kunden, mit dem Satz zur Steuerschuld des Leistungsempfängers, und bekommst eine Rückfrage aus seiner Finance-Abteilung. Seit dem Brexit ist Großbritannien ein Drittland, und der Satz aus § 14a UStG gilt nur für Kunden in der EU.
Rechnung nach Großbritannien aus Deutschland
Aus Deutschland stellst du einem Unternehmen in Großbritannien netto in Rechnung, ohne deutsche Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Auf die Rechnung gehört der Hinweis, dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist. Dein Kunde rechnet die britische VAT selbst ab. Eine Zusammenfassende Meldung gibt es für UK-Kunden nicht.
Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG
Für die meisten Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort dort, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Leistung ist in Deutschland damit nicht steuerbar, und du weist keine Umsatzsteuer aus.
Pflichtangaben für Absender in Deutschland
Auf die Rechnung gehören die normalen Pflichtangaben und dazu:
- Nettobetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag
- der Hinweis, dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist und der Leistungsort beim Kunden liegt
- Firmenname und Anschrift des Kunden in Großbritannien, idealerweise mit seiner UK VAT registration number
Den Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ verlangt § 14a Abs. 1 UStG nur, wenn der Kunde in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Steuer schuldet. Für Großbritannien brauchst du ihn nicht. Ein englischer Zusatz „reverse charge“ hilft trotzdem, weil die Finance-Abteilung deines Kunden genau nach diesem Wort sucht.
Hinweis auf der Rechnung aus Deutschland
Nicht im Inland steuerbare Leistung. Leistungsort ist der Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG). Not subject to German VAT. Place of supply is the customer's place of business. Reverse charge: the customer accounts for any UK VAT due.
Zusammenfassende Meldung in Deutschland
In die Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kommen nur Leistungen an Kunden im übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 18a Abs. 2 UStG). Britische Kunden meldest du dort nicht.
Kleinunternehmer in Deutschland
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) weist du ohnehin keine Umsatzsteuer aus. Bei einem britischen Geschäftskunden ist der passende Grund trotzdem der Leistungsort. Schreib den Hinweis zur Nichtsteuerbarkeit auf die Rechnung. Wie du die Kleinunternehmer-Zeile formulierst, steht in Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung.
Privatkunden: Regel für Absender in Deutschland
Grundsätzlich gilt bei Privatkunden der Ort, von dem aus du dein Unternehmen betreibst (§ 3a Abs. 1 UStG). Dann stehen 19 % deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung.
Für eine Liste von Leistungen dreht § 3a Abs. 4 UStG das um, wenn der Privatkunde im Drittland wohnt. Dazu gehören unter anderem Beratung durch Rechtsanwälte, Ingenieure und Steuerberater, Übersetzungen, Werbung, Datenverarbeitung und die Überlassung von Informationen. Dann liegt der Leistungsort beim Kunden, und du stellst ohne deutsche Steuer in Rechnung.
Rechnung nach Großbritannien aus Österreich
Aus Österreich stellst du einem Unternehmen in Großbritannien netto in Rechnung, ohne österreichische Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Kunden (§ 3a Abs. 6 UStG AT). Auf die Rechnung gehört der Hinweis, dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist. Dein Kunde rechnet die britische VAT selbst ab. In die Zusammenfassende Meldung kommen UK-Kunden nicht.
Leistungsort nach § 3a Abs. 6 UStG AT
Bei Leistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort beim Kunden nach § 3a Abs. 6 UStG AT. Die Leistung ist in Österreich damit nicht steuerbar, und du stellst netto in Rechnung.
Pflichtangaben für Absender in Österreich
Auf die Rechnung gehören die normalen Pflichtangaben nach § 11 UStG AT und dazu:
- Nettobetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag
- der Hinweis, dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist und der Leistungsort beim Kunden liegt
- Firmenname und Anschrift des Kunden in Großbritannien, idealerweise mit seiner UK VAT registration number
Den Satz zur Steuerschuld des Leistungsempfängers für EU-Kunden brauchst du für Großbritannien nicht. Ein englischer Zusatz „reverse charge“ hilft trotzdem, weil die Finance-Abteilung deines Kunden genau nach diesem Wort sucht.
Hinweis auf der Rechnung aus Österreich
Nicht im Inland steuerbare Leistung. Leistungsort ist der Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 6 UStG). Not subject to Austrian VAT. Place of supply is the customer's place of business. Reverse charge: the customer accounts for any UK VAT due.
Zusammenfassende Meldung in Österreich
Die Zusammenfassende Meldung in FinanzOnline betrifft nur Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Britische Kunden meldest du dort nicht.
Kleinunternehmer in Österreich
Für die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG AT gilt seit 1.1.2025 eine Grenze von 55.000 €. Die UK-Leistung an ein Unternehmen ist in Österreich nicht steuerbar, am Hinweis ändert die Befreiung nichts. Schreib den Hinweis zur Nichtsteuerbarkeit auf die Rechnung.
Privatkunden: Regel für Absender in Österreich
Auch in Österreich gibt es Leistungen, bei denen der Leistungsort beim Privatkunden liegt, wenn er im Drittland wohnt. Für österreichische Absender ist diese Drittland-Regel für Privatkunden in § 3a Abs. 14 UStG AT geregelt.
Rechnung nach Großbritannien mit Backbone: Backbone ist das Backoffice für KI-Agenten, Freelancer und KMU. Sag's deinem KI-Chat, ChatGPT, Claude oder einer anderen KI mit MCP-Unterstützung: „Schreib eine Rechnung an Thames Studio in London über 2.400 € für das Webdesign im Oktober, auf Englisch, ohne Umsatzsteuer, mit dem Drittland-Hinweis.“ Backbone legt den Entwurf mit 0 %, dem Hinweis und allen Pflichtangaben an, du bestätigst. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen.
Im Editor trägst du den Drittland-Hinweis selbst in die Notiz der Rechnung ein. Den Schalter Reverse Charge lässt du für britische Kunden aus.
Frag Billy zu diesem Thema
Frag Billy
Hi, ich bin Billy, der gute Geist in Backbone. Frag mich etwas zu diesem Thema oder wie du es mit Backbone erledigst.
Rechnung an ein britisches Unternehmen
HMRC sieht den Leistungsort genauso beim Kunden: Nach der „B2B general rule“ wird die Leistung dort erbracht, wo der Kunde ansässig ist, und der britische Kunde rechnet die VAT per Reverse Charge selbst ab (VAT Notice 741A, Abschnitte 5.1 und 6.3).
Lass dir die UK VAT registration number geben und heb sie mit der Rechnung auf. Sie zeigt, dass du an ein Unternehmen geleistet hast. Prüfen kannst du sie im Dienst Check a UK VAT number von HMRC. VIES, das EU-System, deckt britische GB-Nummern nicht ab. Speichere das Ergebnis mit dem Datum zur Rechnung.
Privatkunden in Großbritannien
Hier wird es kleinteilig. Welche Grundregel für deinen Sitz gilt, steht oben bei deinem Land.
Bei digitalen Diensten an britische Verbraucher fällt britische VAT an (HMRC, Digital services to private consumers). Die bekannte Schwelle von 90.000 £ gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien. Wer dort keinen Sitz hat, muss sich laut HMRC ab dem ersten steuerpflichtigen Umsatz registrieren (VATREG37050). Der britische Standardsatz liegt bei 20 %.
E-Rechnung in Großbritannien
Heute gibt es keine Pflicht zur E-Rechnung. Ein PDF per E-Mail reicht. Ab 1.4.2029 müssen Unternehmen mit britischer VAT-Registrierung VAT-Rechnungen elektronisch ausstellen und empfangen können. Den Fahrplan dazu hat die Regierung mit dem Budget 2026 am 28.10.2026 veröffentlicht. Grenzüberschreitende Rechnungen sind ausgenommen, deine Rechnung aus Deutschland oder Österreich an einen britischen Kunden darf ein PDF bleiben. Bist du selbst in Großbritannien für VAT registriert, gelten für deine britischen Inlandsrechnungen dieselben Regeln wie für britische Firmen.
Mustertexte
Den Hinweis für die Rechnung findest du oben bei deinem Land.
Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Rechnung benötigen wir Ihre UK VAT registration number. Wir stellen die Leistung ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung. Dear Sir or Madam, please send us your UK VAT registration number for our invoice. We will invoice without VAT. Thank you.
Bleibt die Rechnung offen, hilft dir Mahnung nach Großbritannien weiter.
Warum uns das beschäftigt
Mein Ziel ist es, Backoffice-Aufgaben zu optimieren und zu automatisieren, damit wir Founder uns auf das Wesentliche konzentrieren können.
Die Automatisierung durch KI-Agenten und KI-Integrationen bei Backoffice-Aufgaben ist die Zukunft – deshalb habe ich Backbone entwickelt!
LucaGründer, BackboneSo macht's Backbone
Rechnungen nach Großbritannien, die stimmen. In der App oder im Chat mit ChatGPT, Claude und vielen mehr.
Rechnung nach Großbritannien
Auf Englisch, ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis.
Im Chat Schreib eine Rechnung an Thames Studio in London als Entwurf: Webdesign im Oktober, 2.400 €, auf Englisch, ohne Umsatzsteuer, mit dem Drittland-Hinweis.
Backbone-Connectorcreate_documentHier ist der Entwurf: auf Englisch, 0 %, mit dem Hinweis zum Leistungsort.
EntwurfRechnungThames Studio Ltd2.400,00 €Erstellt 02.11.2026In der App Pflichtangaben prüfen
Geprüft, bevor sie rausgeht. Du stellst aus.
Im Chat Passt alles für Großbritannien? Dann stell sie aus.
Backbone-Connectorissue_documentAlle Pflichtangaben sind drauf:
- Netto, ohne deutsche Umsatzsteuer
- Hinweis: nicht im Inland steuerbar, Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG)
- UK VAT number von Thames Studio: GB298765432
- Kein EU-Satz zur Steuerschuld, keine Zusammenfassende Meldung
Ausgestellt als RE-2026-0157.
OffenRechnungThames Studio Ltd2.400,00 €RE-2026-0157 · Ausgestellt 02.11.2026In der App Ab an den Kunden
Du gibst frei. Erst dann geht sie raus.
Im Chat Schick sie an Thames Studio.
Backbone-Connectorsend_documentIst das Mahnwesen an, erinnert Backbone von selbst, falls sie offen bleibt.
In der App
7 Tage testen
Sag’s deinem KI-Chat. Backbone erledigt den Rest, du gibst frei.
Heute zahlst du 0,00 €. 7-Tage-Test, Karte nötig, monatlich kündbar
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Angaben zu Anbietern und Gesetzen können sich ändern. Für deinen Fall gilt der Rat deiner Steuerberatung.
Quellen: § 3a UStG · § 14a UStG · § 18a UStG · § 19 UStG · HMRC VAT Notice 741A · HMRC, When to register for VAT · HMRC VATREG37050 (NETPs) · HMRC, Digital services to private consumers · HMRC Transformation Roadmap update 2026 · GOV.UK, Roadmap for e-invoicing implementation (28.10.2026) · USP, Grenzüberschreitende Dienstleistungen · USP, Zusammenfassende Meldung