# Verzugszinsen berechnen: Formel, aktueller Satz und Mahnung-Muster > Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, und 5 Prozentpunkte, wenn doch. Mit dem Basiszinssatz von 1,52 % (gültig seit 1. Juli 2026) sind das 10,52 % bzw. 6,52 % pro Jahr. In Österreich gelten bei Unternehmergeschäften 10,73 %. Quelle: https://back-bone.io/blog/verzugszinsen-berechnen-mahnung-muster Veröffentlicht: 2026-08-28 · Aktualisiert: 2026-10-07 Kategorie: Ratgeber [In 10 Sekunden ausrechnen: Verzugszinsrechner](https://back-bone.io/tools/verzugszinsrechner) ## Der aktuelle Verzugszinssatz Das Gesetz nennt keinen festen Prozentsatz, sondern einen Aufschlag auf den **Basiszinssatz** nach § 247 BGB. Den veröffentlicht die Deutsche Bundesbank und passt ihn zweimal jährlich an — zum 1. Januar und zum 1. Juli. Wer einen Zinssatz aus einem älteren Blogbeitrag übernimmt, rechnet deshalb fast immer falsch. | Fall | Rechtsgrundlage | Zinssatz p. a. | | --- | --- | --- | | Deutschland, Verbraucher beteiligt | § 288 Abs. 1 BGB (5 %-Punkte) | 6,52 % | | Deutschland, reines B2B | § 288 Abs. 2 BGB (9 %-Punkte) | 10,52 % | | Österreich, Unternehmergeschäft | § 456 UGB (9,2 %-Punkte) | 10,73 % | | Österreich, sonst | § 1000 ABGB | 4,00 % | Die beiden Basiszinssätze sind übrigens nicht identisch: Deutschland liegt bei 1,52 %, Österreich bei 1,53 % (jeweils Stand 1. Juli 2026). Sie werden unterschiedlich ermittelt — für eine österreichische Forderung also nie den deutschen Satz einsetzen. Die OeNB hat ihren Basiszinssatz am 16. September 2026 auf 2,03 % angehoben; für Verzugszinsen zählt aber der Satz vom ersten Kalendertag des Halbjahres (§ 456 UGB), also bis 31. Dezember 2026 weiter 1,53 % und damit 10,73 %. Quellen: Deutsche Bundesbank, OeNB und WKO. ## Die Formel — mit Rechenbeispiel Zinsen = Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Beispiel: B2B-Rechnung über **2.400 €**, **30 Tage** Verzug, 10,52 %: 2.400 € × 10,52 % × 30 ÷ 365 = **20,75 €**, plus 40 € Pauschale. In Österreich gilt dieselbe Formel mit 10,73 %. Gezählt wird ab dem Tag nach Verzugseintritt bis einschließlich Zahlungstag; über den 1. Januar oder 1. Juli hinweg wird dort geteilt. [In 10 Sekunden ausrechnen: Verzugszinsrechner](https://back-bone.io/tools/verzugszinsrechner) ## Ab wann du Zinsen verlangen darfst Verzugszinsen entstehen nicht ab Rechnungsdatum, sondern ab Verzug. Drei Wege führen dorthin: 1. Du mahnst nach Fälligkeit. Verzug tritt mit Zugang der Mahnung ein — eine einzige genügt, die verbreitete „drei Mahnungen"-Regel gibt es im Gesetz nicht. 2. Ihr habt ein festes Zahlungsdatum vereinbart („zahlbar bis 15.09."). Dann tritt Verzug ohne Mahnung mit Ablauf des Datums ein. 3. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. In Österreich braucht es keine Mahnung: Ein Geschäftskunde ist in Verzug, wenn das Geld zum Zahlungstermin nicht am Konto ist (§ 907a ABGB). ## Muster zum Kopieren Stufe 1 ist freundlich und nennt noch keine Zinsen — die meisten Zahlungen kommen hier bereits. Stufe 2 beziffert Zinsen und Pauschale konkret. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern. **Zahlungserinnerung (Stufe 1)** ```text Betreff: Zahlungserinnerung zur Rechnung [Rechnungsnummer] Hallo, unsere Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über 2.400 € war am [Fälligkeitsdatum] zur Zahlung fällig. Ein Zahlungseingang ist bislang nicht zu verzeichnen. Wir bitten dich, den offenen Betrag bis zum [neues Datum, i. d. R. 7–14 Tage] auf folgendes Konto zu überweisen: [Kontoinhaber] IBAN: [IBAN] BIC: [BIC] Verwendungszweck: [Rechnungsnummer] Sollte sich deine Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachte es bitte als gegenstandslos. Viele Grüße [Name] ``` **Mahnung mit Verzugszinsen (Stufe 2)** ```text Betreff: Mahnung zur Rechnung [Rechnungsnummer] Hallo, trotz unserer Zahlungserinnerung vom [Datum] ist die Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über 2.400 € weiterhin offen. Du befindest dich seit dem [Datum des Verzugseintritts] in Zahlungsverzug. Wir stellen dir daher in Rechnung: Hauptforderung: 2.400 € Verzugszinsen (10,52 % p. a., 30 Tage): 20,75 € Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB: 40 € ------------------------------------------------ Gesamtbetrag: 2.460,75 € Wir bitten um Überweisung des Gesamtbetrags bis zum [Datum] auf das unten genannte Konto. Viele Grüße [Name] ``` Für Kunden im Ausland gibt es die gleichen Stufen auf Englisch im Beitrag [Mahnung auf Englisch](https://back-bone.io/blog/mahnung-auf-englisch). Den vollständigen Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Mahnbescheid beschreibt der Ratgeber Mahnung schreiben. ## Drei Fehler, die Geld kosten 1. Den falschen Aufschlag nehmen. Die 9 Prozentpunkte gelten nur, wenn auf KEINER Seite ein Verbraucher steht. Sobald ein Privatkunde beteiligt ist, sind es 5 — wer zu viel fordert, muss zurückrudern. 2. Einen veralteten Basiszinssatz verwenden. Er ändert sich am 1. Januar und am 1. Juli; ein Beitrag von vor einem Jahr nennt garantiert einen anderen Wert. 3. Die 40-Euro-Pauschale gegenüber Verbrauchern ansetzen. Sie gilt ausschließlich im Geschäftsverkehr. ### Wie Backbone das macht Backbone erkennt überfällige Rechnungen anhand des Fälligkeitsdatums und verschickt Zahlungserinnerung und Mahnung automatisch nach dem Zeitplan, den du einmal festlegst — mit deinem Text und deinem Layout. Der KI-Assistent beantwortet dabei auch die Frage, um die es hier geht: „Wer schuldet mir noch Geld?" — inklusive der Beträge und wie lange sie schon offen sind. > Ich bin Designer und Entwickler und habe meine Rechnungen jahrelang selbst gebaut, weil mir keins der Tools eine Rechnung ausgespuckt hat, die ich verschicken wollte. Dabei habe ich ziemlich jeden Fehler gemacht, den man machen kann — vertauschte Nummern, falsche Steuersätze, missverstandenes Reverse Charge. > > Genau deshalb schreibe ich solche Texte und baue Backbone: Regeln wie diese gehören in die Software, nicht in dein Gedächtnis. Stand: 7. Oktober 2026. Basiszinssätze geprüft am 7. Oktober 2026 bei Deutsche Bundesbank und OeNB, § 286 BGB auf gesetze-im-internet.de, § 456 UGB im RIS. ## Häufige Fragen ### Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell? Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt seit 1. Juli 2026 bei 1,52 %. Daraus ergeben sich 10,52 % pro Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB), und 6,52 %, wenn doch (§ 288 Abs. 1 BGB). In Österreich sind es bei Unternehmergeschäften 10,73 % (§ 456 UGB). ### Wie berechne ich Verzugszinsen für einen Zeitraum? Offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Beispiel: 2.400 € bei 10,52 % und 30 Tagen Verzug ergeben 20,75 € Zinsen. Gerechnet wird ab dem Tag nach Eintritt des Verzugs bis zum Tag der Zahlung. ### Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen? Ab Eintritt des Verzugs. Der tritt ein, wenn du nach Fälligkeit mahnst — oder ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Automatik nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Ein vereinbartes festes Zahlungsdatum lässt den Verzug ebenfalls ohne Mahnung eintreten. ### Was ist die 40-Euro-Pauschale? Gerät ein Unternehmen in Zahlungsverzug, kannst du zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie gilt nur im Geschäftsverkehr — gegenüber Verbrauchern nicht — und wird auf später geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten angerechnet. In Österreich gibt es eine gleich hohe Pauschale für Betreibungskosten. ### Zahlungserinnerung oder Mahnung — was ist der Unterschied? Rechtlich nichts: Beides sind Mahnungen im Sinne des § 286 BGB, sobald sie nach Fälligkeit zur Zahlung auffordern. Der Unterschied ist reiner Ton. Es gibt auch keine Pflicht, dreimal zu mahnen — eine einzige Mahnung genügt, um den Verzug auszulösen.