# Rechnung nach Österreich: was draufgehört, wenn du in Deutschland sitzt > Rechnung von Deutschland an Kunden in Österreich: was bei Reverse Charge draufgehört, welche UID-Nummern nötig sind, was für Kleinunternehmer gilt und wann die E-Rechnung Pflicht ist. Quelle: https://back-bone.io/blog/rechnung-nach-oesterreich Veröffentlicht: 2026-11-03 · Aktualisiert: 2026-11-03 Kategorie: Ratgeber Deine erste Rechnung nach Wien sieht aus wie jede andere. Dann schreibt die Kundin zurück, ihr Steuerberater brauche die UID-Nummern und den Hinweis zur Steuerschuld. Gleiche Sprache, gleiche Währung, und trotzdem gelten zwei Steuersysteme. ## Rechnung nach Österreich aus Deutschland Erbringst du aus Deutschland eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Österreich, schuldet dein Kunde die österreichische Umsatzsteuer. Du stellst netto in Rechnung, mit beiden USt-IdNrn. und dem Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats raus, und der Umsatz gehört in deine Zusammenfassende Meldung beim BZSt. ### Rechnung an ein österreichisches Unternehmen Bei Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Österreich regelt die Gegenseite in § 19 Abs. 1 UStG 1994: Hat der leistende Unternehmer in Österreich weder Sitz noch eine beteiligte Betriebsstätte, schuldet der unternehmerische Empfänger die Steuer. Das entspricht Art. 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Für die Rechnung gilt deutsches Recht, weil du in Österreich nicht ansässig bist und dein Kunde die Steuer schuldet (Art. 219a MwStSystRL). Maßgeblich sind § 14 und § 14a UStG. Auf die Rechnung gehören neben den [Pflichtangaben](https://back-bone.io/blog/pflichtangaben-rechnung-deutschland): - der Nettobetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag - deine USt-IdNr. und die UID-Nummer deines Kunden (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG) - die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 Satz 1 UStG) Die EU-Richtlinie nennt „Reverse Charge“, das deutsche Gesetz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Schreib den deutschen Satz, den englischen Begriff kannst du ergänzen. Die Rechnung musst du bis zum 15. Tag des Monats ausstellen, der auf die Leistung folgt (§ 14a Abs. 1 Satz 2 UStG). Mehr Formulierungen findest du im [Muster zu Reverse Charge](https://back-bone.io/blog/reverse-charge-rechnung-13b-muster). Die UID deines Kunden beginnt mit ATU. Prüf sie vor der ersten Rechnung über [VIES](https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) oder beim BZSt und speichere das Ergebnis. Den Umsatz meldest du in der [Zusammenfassenden Meldung beim BZSt](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html), für Dienstleistungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 18a Abs. 2 UStG). ### Kleinunternehmer in Deutschland Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) schuldet dein österreichischer Geschäftskunde die Steuer ebenfalls. Den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ schreibst du deshalb auch drauf. Die Pflicht, beide USt-IdNrn. anzugeben, gilt für dich nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Eine Zusammenfassende Meldung gibst du ebenfalls nicht ab (§ 18a Abs. 4 UStG). Wie die Kleinunternehmer-Zeile aussieht, steht in [Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung](https://back-bone.io/blog/kleinunternehmer-rechnung-formulierung). ### Privatkunden in Österreich An Privatpersonen gilt der Ort, von dem aus du dein Unternehmen betreibst (§ 3a Abs. 1 UStG). Die Rechnung trägt 19 % deutsche Umsatzsteuer. Eine Ausnahme sind digitale Dienste, Telekommunikation und Rundfunk. Sie werden am Wohnsitz des Kunden besteuert (§ 3a Abs. 5 UStG), sobald deine Umsätze damit an Privatkunden in anderen EU-Staaten 10 000 Euro übersteigen, im Vorjahr oder im laufenden Jahr. Über der Schwelle berechnest du die österreichische Umsatzsteuer von 20 % und meldest sie über den [One-Stop-Shop](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html). ### Mustertexte für Absender aus Deutschland **Hinweis auf der Rechnung (Absender Deutschland)** ```text Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. USt-IdNr. des Leistenden: DE123456789. UID des Leistungsempfängers: ATU12345678. ``` **Zusatz, den österreichische Kunden kennen** ```text Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge). ``` ## Rechnung innerhalb Österreichs Sitzt du in Österreich und dein Kunde auch, ist die Rechnung ein Inlandsfall. Du berechnest österreichische Umsatzsteuer, meist 20 %. Es gelten die Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994. Bei Geschäftskunden kommt deren UID dazu, wenn der Gesamtbetrag 10.000 € brutto übersteigt. Reverse Charge und Zusammenfassende Meldung brauchst du dafür in der Regel nicht. ### Pflichtangaben nach § 11 UStG in Österreich Auf die Rechnung gehören nach § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994: Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, Menge und Bezeichnung der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, das Entgelt mit Steuersatz, der Steuerbetrag, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und deine UID-Nummer. - Kunden-UID: Pflicht bei Geschäftskunden, wenn der Gesamtbetrag 10.000 € brutto übersteigt. - Kleinbetragsrechnung: bis einschließlich 400 € brutto reichen weniger Angaben (§ 11 Abs. 6 UStG). - Frist: An Unternehmen stellst du die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung aus (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG). Alle Details stehen in [Pflichtangaben auf Rechnungen in Österreich](https://back-bone.io/blog/pflichtangaben-rechnung-oesterreich). ### Kleinunternehmer in Österreich Für Kleinunternehmer gilt § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 mit einer Grenze von 55.000 € seit 1.1.2025. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und schreibst einen Hinweis auf die Steuerbefreiung drauf. Mehr dazu in [Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung](https://back-bone.io/blog/kleinunternehmer-rechnung-formulierung). **Hinweis für Kleinunternehmer (Absender Österreich)** ```text Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. ``` ### Reverse Charge und ZM bei Inlandsrechnungen Sitzen du und dein Kunde in Österreich, schuldest du die Umsatzsteuer in der Regel selbst. Den Hinweis zur Steuerschuld lässt du weg. Eine Zusammenfassende Meldung gibst du für diese Rechnung nicht ab, sie gilt nur für Umsätze in andere EU-Staaten. **Kurz gesagt · Die wichtigsten Fakten** - Aus Deutschland an Unternehmen: netto, deine USt-IdNr. und die UID deines Kunden (ATU…), Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. - Frist aus Deutschland: Rechnung bis zum 15. des Folgemonats, ZM bis zum 25. Tag nach Quartalsende. - Kleinunternehmer in Deutschland: Hinweis ja, USt-IdNrn. und ZM nein. - Privatkunden, Absender aus Deutschland: in der Regel 19 % deutsche Umsatzsteuer. - Aus Österreich: Inlandsrechnung mit österreichischer Umsatzsteuer, meist 20 %, ohne Reverse Charge und ZM. - E-Rechnung: Pflicht nur an Bundesdienststellen, für Absender aus dem Ausland mit Einschränkungen. **Rechnung nach Österreich mit Backbone:** Backbone ist das Backoffice für KI-Agenten, Freelancer und KMU. Sag's deinem KI-Chat, ChatGPT, Claude oder einer anderen KI mit MCP-Unterstützung: „Schreib eine Rechnung an die Nordlicht GmbH in Graz über 2.400 € für das Webdesign im Oktober.“ Ist die österreichische UID deines Kunden hinterlegt, setzt Backbone Reverse Charge mit 0 % und dem Hinweis zur Steuerschuld und prüft die Pflichtangaben. Du bestätigst den Entwurf. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen. ## E-Rechnung in Österreich Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich derzeit keine Pflicht zur E-Rechnung. Eine elektronische Rechnung braucht laut USP nur die Zustimmung des Empfängers. Ein PDF reicht. Fragt dein Kunde nach einem Format, kläre es vorab mit ihm. Anders bei Aufträgen des Bundes. Seit 1.1.2014 müssen Vertragspartner von Bundesdienststellen elektronische Rechnungen einbringen, über das Unternehmensserviceportal oder PEPPOL. Für Vertragspartner ohne Sitz in Österreich gilt das laut USP nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten, Papier wird weiter angenommen. Länder, Städte und Gemeinden verlangen aktuell keine E-Rechnung. ## Mustertexte **E-Mail an den Kunden** ```text Sehr geehrte Frau Huber, für unsere Rechnung benötigen wir Ihre UID-Nummer. Die Leistung stellen wir netto in Rechnung, die Umsatzsteuer schulden Sie als Leistungsempfänger. Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung. ``` Zahlt dein Kunde nicht, hilft [Mahnung nach Österreich](https://back-bone.io/blog/mahnung-oesterreich). > Mein Ziel ist es, Backoffice-Aufgaben zu optimieren und zu automatisieren, damit wir Founder uns auf das Wesentliche konzentrieren können. > > Die Automatisierung durch KI-Agenten und KI-Integrationen bei Backoffice-Aufgaben ist die Zukunft – deshalb habe ich Backbone entwickelt! ## So macht's Backbone Rechnungen nach Österreich, die stimmen. In der App oder im Chat mit ChatGPT, Claude und vielen mehr. 1. **Rechnung nach Österreich** Reverse Charge, sobald die UID hinterlegt ist. 2. **Pflichtangaben prüfen** Geprüft, bevor sie rausgeht. Du stellst aus. 3. **Ab an den Kunden** Du gibst frei. Erst dann geht sie raus. ## Häufige Fragen ### Aus Deutschland: Muss auf die Rechnung nach Österreich die UID meines Kunden? Ja, wenn du Regelbesteuerer bist und dein Kunde die Steuer schuldet. § 14a Abs. 1 Satz 3 UStG verlangt beide Nummern. Als Kleinunternehmer entfällt diese Pflicht. ### Aus Deutschland: Reicht „Reverse Charge“ als Hinweis? Die EU-Richtlinie nennt „Reverse Charge“, das deutsche Gesetz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Schreib den deutschen Satz, den englischen Begriff kannst du ergänzen. ### Muss ich an österreichische Firmen eine E-Rechnung schicken? Nein. Eine Pflicht zwischen Unternehmen gibt es in Österreich nicht, laut USP braucht eine elektronische Rechnung nur die Zustimmung des Empfängers. Fragt dein Kunde nach einem Format, kläre es vorab mit ihm. ### Aus Deutschland: Gilt die E-Rechnungspflicht des Bundes auch für mich? Nur eingeschränkt. Vertragspartner ohne Sitz in Österreich müssen laut USP nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten elektronisch einbringen. Papierrechnungen werden angenommen. ### Aus Österreich: Brauche ich Reverse Charge, wenn mein Kunde auch in Österreich sitzt? Nein, in der Regel nicht. Das ist ein Inlandsfall: Du weist österreichische Umsatzsteuer aus, meist 20 %, und gibst für diese Rechnung keine Zusammenfassende Meldung ab. Als Kleinunternehmer schreibst du stattdessen den Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG drauf. **Rechnung nach Österreich in Minuten** Sag's deinem KI-Chat, Backbone setzt Hinweis, Steuer und Pflichtangaben, du bestätigst. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen. 7-Tage-Test, Karte nötig. - [7 Tage testen](https://back-bone.io/sign-up) --- Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Angaben zu Anbietern und Gesetzen können sich ändern. Für deinen Fall gilt der Rat deiner Steuerberatung. Geprüft am 28.10.2026 Quellen: [§ 3a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html) · [§ 13b UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html) · [§ 14a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html) · [§ 18a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html) · [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) · [§ 19 UStG 1994 (AT)](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/663/P19/NOR40143621) · [BZSt, Zusammenfassende Meldung](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html) · [BZSt, One-Stop-Shop](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html) · [VIES](https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) · [EU-Kommission, Rechnungsstellung](https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-businesses/invoicing_en) · [USP, Steuersätze](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/steuersaetze-und-steuerbefreiungen-der-umsatzsteuer.html) · [USP, Kleinunternehmen](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/weitere-steuertatbestaende-und-befreiungen/kleinunternehmen.html) · [USP, E-Rechnung](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/e-rechnung.html) · [USP, E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/vorsteuerabzug-und-rechnung/e-rechnung-an-die-oeffentliche-verwaltung.html)