# Rechnung nach Frankreich: was draufgehört und was die E-Rechnung ändert > Rechnung an Kunden in Frankreich aus Deutschland oder Österreich: welcher Hinweis draufgehört, was « Autoliquidation » bedeutet und was die französische E-Rechnungspflicht ab September 2026 für dich ändert. Quelle: https://back-bone.io/blog/rechnung-nach-frankreich Veröffentlicht: 2026-11-03 · Aktualisiert: 2026-11-03 Kategorie: Ratgeber Seit September 2026 lesen deine französischen Kunden ihre Eingangsrechnungen über eine zugelassene Plattform. Dein PDF kommt trotzdem an, und trotzdem fragt die Comptabilité nach: Wo steht « Autoliquidation »? Wo ist unsere Nummer? Die Rechnung selbst ist schnell erklärt. Die Reform drumherum sorgt für die Rückfragen. ## Rechnung nach Frankreich aus Deutschland Für eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Frankreich stellst du netto in Rechnung. Dein Kunde schuldet die französische TVA. Auf die Rechnung gehören deine USt-IdNr., die TVA-Nummer deines Kunden (FR…) und der Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Sie muss bis zum 15. des Folgemonats raus. Die französische E-Rechnungspflicht gilt ohne Niederlassung in Frankreich nicht für dich. ### B2B-Rechnung aus Deutschland Der Leistungsort für Dienstleistungen an Unternehmen liegt beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Weil du in Frankreich nicht ansässig bist, gilt für die Rechnung deutsches Recht (Art. 219a MwStSystRL). Neben den [Pflichtangaben](https://back-bone.io/blog/pflichtangaben-rechnung-deutschland) brauchst du: - den Nettobetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag - deine USt-IdNr. und die französische TVA-Nummer deines Kunden (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG) - den Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 Satz 1 UStG) **Hinweis auf der Rechnung** ```text Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Autoliquidation. TVA due par le preneur (article 196 de la directive 2006/112/CE). ``` ### Frist und ZM in Deutschland Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats raus. Die Zusammenfassende Meldung gibst du beim BZSt ab, für Dienstleistungen bis zum 25. Tag nach Quartalsende (§ 18a Abs. 2 UStG). ### Kleinunternehmer in Deutschland Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG schuldet dein französischer Geschäftskunde die Steuer trotzdem. Der Hinweis gehört drauf, beide Nummern brauchst du nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG), und eine ZM fällt weg (§ 18a Abs. 4 UStG). Die passenden Zeilen stehen in [Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung](https://back-bone.io/blog/kleinunternehmer-rechnung-formulierung). ## Rechnung nach Frankreich aus Österreich Für eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Frankreich stellst du netto in Rechnung. Dein Kunde schuldet die französische TVA. Auf die Rechnung gehören deine UID, die TVA-Nummer deines Kunden (FR…) und der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Ausstellen musst du sie bis zum 15. des Folgemonats. Die französische E-Rechnungspflicht gilt ohne Niederlassung in Frankreich nicht für dich. ### B2B-Rechnung aus Österreich Für dich gilt § 3a Abs. 6 UStG AT, der Leistungsort liegt beim Kunden. Weil du in Frankreich nicht ansässig bist, gilt für die Rechnung österreichisches Recht (Art. 219a MwStSystRL). Neben den [Pflichtangaben](https://back-bone.io/blog/pflichtangaben-rechnung-oesterreich) brauchst du nach § 11 Abs. 1a UStG AT: - den Nettobetrag ohne Steuerbetrag - deine UID und die französische TVA-Nummer deines Kunden - den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld **Hinweis auf der Rechnung** ```text Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Autoliquidation. TVA due par le preneur (article 196 de la directive 2006/112/CE). ``` ### Frist und ZM in Österreich Auch in Österreich muss die Rechnung bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein ([USP, Reverse Charge](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/reverse-charge.html)). Den Umsatz meldest du in der Zusammenfassenden Meldung über FinanzOnline, monatlich oder bei vierteljährlicher UVA quartalsweise, jeweils bis zum Ende des Folgemonats. ### Kleinunternehmer in Österreich Auch mit der Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG AT (bis 55.000 €) brauchst du für Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern eine UID, stellst netto mit Reverse-Charge-Hinweis aus und gibst eine ZM ab. So beschreibt es die [Wirtschaftskammer Österreich](https://www.wko.at/steuern/gruenderinnen-uid-nummern). Dass du als Kleinunternehmer dafür eine UID bekommst, bestätigt auch das [USP](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/umsatzsteuer-identifikationsnummer.html). Die passenden Zeilen stehen in [Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung](https://back-bone.io/blog/kleinunternehmer-rechnung-formulierung). **Kurz gesagt · Die wichtigsten Fakten** - B2B: netto, beide Nummern, Hinweis zur Steuerschuld, auf Französisch ergänzt um « Autoliquidation ». - Rechnung bis zum 15. des Folgemonats. ZM beim BZSt (Deutschland) oder in FinanzOnline (Österreich). - Privatkunden: deutsche oder österreichische Steuer, digitale Dienste über 10 000 Euro mit 20 % TVA über OSS. - E-Rechnung: seit 1.9.2026 Empfangspflicht in Frankreich, Ausstellen ab 1.9.2027 für kleine und mittlere Firmen. Nicht für Absender ohne Niederlassung in Frankreich. **Rechnung nach Frankreich mit Backbone:** Backbone ist das Backoffice für KI-Agenten, Freelancer und KMU. Sag's deinem KI-Chat, ChatGPT, Claude oder einer anderen KI mit MCP-Unterstützung: „Schreib eine Rechnung an Atelier Lumière in Lyon über 2.400 € für das Webdesign im Oktober.“ Ist die französische USt-IdNr. deines Kunden hinterlegt, setzt Backbone Reverse Charge mit 0 % und dem Hinweis zur Steuerschuld und prüft die Pflichtangaben. Du bestätigst den Entwurf. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen. ## « Autoliquidation »: das Wort, das dein Kunde sucht In Frankreich schuldet dein Kunde die TVA, dort heißt das « Autoliquidation ». Französische Firmen setzen selbst « Autoliquidation » auf ihre Rechnungen, wenn der Käufer die Steuer schuldet (service-public.fr, Mentions obligatoires). Deine Kundin sucht genau dieses Wort. Schreib es zusätzlich drauf, das spart Rückfragen. ## Privatkunden in Frankreich An Privatpersonen gilt der Ort deines Unternehmens (§ 3a Abs. 1 UStG). Du berechnest 19 % deutsche oder 20 % österreichische Umsatzsteuer. Digitale Dienste, Telekommunikation und Rundfunk sind die Ausnahme. Übersteigen sie an Privatkunden in anderen EU-Ländern zusammen 10 000 Euro, im Vorjahr oder im laufenden Jahr, berechnest du französische TVA von 20 % (CGI Art. 278) und meldest sie über den [One-Stop-Shop](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html). Mit OSS-Registrierung fällt das französische E-Reporting für diese Umsätze weg. ## E-Rechnung in Frankreich Die Reform läuft in zwei Stufen (impots.gouv.fr): - **1.9.2026:** Alle Unternehmen in Frankreich müssen E-Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und ETI stellen elektronisch aus und melden ihre Umsätze (E-Reporting). - **1.9.2027:** Auch PME und Kleinstunternehmen stellen elektronisch aus und melden ihre Umsätze. Für dich zählt ein Satz der französischen Steuerverwaltung: Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich (Art. 289 bis CGI). Du darfst deine Rechnung also weiter als PDF schicken. Bei Reverse Charge meldet dein Kunde den Einkauf ab 1.9.2027 selbst an die Verwaltung, unabhängig von seiner Größe. Dafür braucht er saubere Daten von dir. Rechne damit, dass er nach vollständigen Angaben fragt. Die SIREN-Nummer deines Kunden brauchst du in der Regel nicht. Die neuen Angaben mit SIREN gehören zur französischen E-Rechnungsreform für Unternehmen in Frankreich. Deine Rechnung folgt deinem Heimatrecht. Sicher Pflicht sind deine USt-IdNr. (in Österreich UID) und die TVA-Nummer deines Kunden. Gibt dir dein Kunde seine SIREN, kannst du sie zusätzlich angeben. ## Mustertexte **E-Mail an den Kunden** ```text Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Rechnung benötigen wir Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (numéro de TVA intracommunautaire). Vielen Dank. Madame, Monsieur, merci de nous communiquer votre numéro de TVA intracommunautaire pour notre facture. Nous facturons hors TVA (autoliquidation). Cordialement. ``` Bleibt die Zahlung aus, hilft dir [Mahnung nach Frankreich](https://back-bone.io/blog/mahnung-frankreich). > Mein Ziel ist es, Backoffice-Aufgaben zu optimieren und zu automatisieren, damit wir Founder uns auf das Wesentliche konzentrieren können. > > Die Automatisierung durch KI-Agenten und KI-Integrationen bei Backoffice-Aufgaben ist die Zukunft – deshalb habe ich Backbone entwickelt! ## So macht's Backbone Rechnungen nach Frankreich, die stimmen. In der App oder im Chat mit ChatGPT, Claude und vielen mehr. 1. **Rechnung nach Frankreich** Reverse Charge, mit « Autoliquidation ». 2. **Pflichtangaben prüfen** Geprüft, bevor sie rausgeht. Du stellst aus. 3. **Ab an den Kunden** Du gibst frei. Erst dann geht sie raus. ## Häufige Fragen ### Muss ich an französische Kunden eine E-Rechnung schicken? Nein, solange du in Frankreich keine Niederlassung hast. Die Pflicht nach Art. 289 bis CGI betrifft dich laut impots.gouv.fr nicht. ### Was meldet mein französischer Kunde ab 2027? Ab 1.9.2027 meldet er Einkäufe, für die er die TVA selbst schuldet, im E-Reporting an die Verwaltung. Das gilt unabhängig von seiner Größe. Deine Rechnung bleibt davon unberührt. ### Brauche ich die SIREN-Nummer meines Kunden? In der Regel nicht. Die neuen Angaben mit SIREN gehören zur französischen E-Rechnungsreform für Unternehmen in Frankreich. Deine Rechnung folgt deinem Heimatrecht. Sicher Pflicht sind deine USt-IdNr. (in Österreich UID) und die TVA-Nummer deines Kunden. Gibt dir dein Kunde seine SIREN, kannst du sie zusätzlich angeben. ### Muss ich mich in Frankreich registrieren? Für Dienstleistungen an Unternehmen nicht. Dein Kunde schuldet die Steuer. Für digitale Dienste an Privatkunden reicht der One-Stop-Shop in deinem Land. **Rechnung nach Frankreich in Minuten** Sag's deinem KI-Chat, Backbone setzt Hinweis, Steuer und Pflichtangaben, du bestätigst. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen. 7-Tage-Test, Karte nötig. - [7 Tage testen](https://back-bone.io/sign-up) --- Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Angaben zu Anbietern und Gesetzen können sich ändern. Für deinen Fall gilt der Rat deiner Steuerberatung. Geprüft am 28.10.2026 Quellen: [§ 3a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html) · [§ 14a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html) · [§ 18a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html) · [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) · [EU-Kommission, Rechnungsstellung](https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-businesses/invoicing_en) · [impots.gouv.fr, Kalender der Reform](https://www.impots.gouv.fr/professionnel/questions/partir-de-quand-suis-je-concerne-par-la-reforme-de-la-facturation) · [impots.gouv.fr, ausländische Unternehmen](https://www.impots.gouv.fr/international-professionnel/le-reporting-pour-les-entreprises-etrangeres-sans-etablissement-stable) · [service-public.fr, Mentions obligatoires](https://entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/F31808) · [BOFiP, Taux normal](https://bofip.impots.gouv.fr/bofip/1376-PGP.html/identifiant%3DBOI-TVA-LIQ-20-20140919) · [BZSt, Zusammenfassende Meldung](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html) · [BZSt, One-Stop-Shop](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html) · [USP, Reverse Charge](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/reverse-charge.html) · [USP, Zusammenfassende Meldung](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/zusammenfassende-meldung-zm.html) · [USP, UID-Nummer](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/umsatzsteuer-identifikationsnummer.html) · [WKO, UID-Nummer für Gründer](https://www.wko.at/steuern/gruenderinnen-uid-nummern)