# Rechnung nach Belgien: was draufgehört und ob du Peppol brauchst > Rechnung an Kunden in Belgien aus Deutschland oder Österreich: welcher Hinweis draufgehört, welche Nummer dein Kunde braucht und ob die belgische E-Rechnungspflicht seit 2026 auch für dich gilt. Quelle: https://back-bone.io/blog/rechnung-nach-belgien Veröffentlicht: 2026-11-03 · Aktualisiert: 2026-11-03 Kategorie: Ratgeber Dein Kunde in Brüssel schreibt, er nehme ab jetzt nur noch Rechnungen über Peppol an. Du hast kein Peppol, und die Rechnung ist fällig. Bevor du dir einen Zugang besorgst: Die belgische Pflicht gilt für Unternehmen mit Sitz in Belgien. Als Absender ohne Niederlassung dort bist du ausgenommen. ## Rechnung nach Belgien aus Deutschland An ein Unternehmen in Belgien stellst du eine Dienstleistung netto in Rechnung, dein Kunde schuldet die belgische Mehrwertsteuer. Auf die Rechnung gehören deine USt-IdNr., die belgische Nummer deines Kunden (BE…) und der Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Den Umsatz meldest du in der Zusammenfassenden Meldung beim BZSt. Peppol brauchst du ohne Niederlassung in Belgien nicht. ### Rechnung an ein belgisches Unternehmen aus Deutschland Bei Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). In Belgien schuldet dann dein Kunde die Mehrwertsteuer (Art. 196 MwStSystRL). Die Rechnung schreibst du nach dem Recht deines Landes, weil du in Belgien nicht ansässig bist (Art. 219a MwStSystRL). Mit Sitz in Deutschland gehören neben die [Pflichtangaben](https://back-bone.io/blog/pflichtangaben-rechnung-deutschland): - der Nettobetrag ohne Steuersatz und ohne Steuerbetrag - deine USt-IdNr. und die belgische Nummer deines Kunden (§ 14a Abs. 1 Satz 3 UStG) - „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 Satz 1 UStG) Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein. Prüf die Nummer deines Kunden über VIES und heb das Ergebnis auf. In die Zusammenfassende Meldung beim BZSt kommt der Umsatz bis zum 25. Tag nach Quartalsende (§ 18a Abs. 2 UStG). **Hinweis auf der Rechnung** ```text Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Autoliquidation. TVA due par le preneur (article 196 de la directive 2006/112/CE). Btw verlegd. Btw verschuldigd door de afnemer (artikel 196 van Richtlijn 2006/112/EG). ``` ### Kleinunternehmer in Deutschland Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gehört der Hinweis zur Steuerschuld auf die Rechnung an ein belgisches Unternehmen. Beide Nummern brauchst du nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG), eine ZM auch nicht (§ 18a Abs. 4 UStG). Die Kleinunternehmer-Zeile steht in [Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung](https://back-bone.io/blog/kleinunternehmer-rechnung-formulierung). ## Rechnung nach Belgien aus Österreich An ein Unternehmen in Belgien stellst du eine Dienstleistung netto in Rechnung, dein Kunde schuldet die belgische Mehrwertsteuer. Auf die Rechnung gehören beide UID-Nummern und der Hinweis „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger“. Den Umsatz meldest du bis zum Ende des Folgemonats in der Zusammenfassenden Meldung über FinanzOnline. Peppol brauchst du ohne Niederlassung in Belgien nicht. ### Rechnung an ein belgisches Unternehmen aus Österreich Bei Dienstleistungen an Unternehmen liegt der Leistungsort beim Kunden (§ 3a Abs. 6 UStG AT). In Belgien schuldet dann dein Kunde die Mehrwertsteuer (Art. 196 MwStSystRL). Die Rechnung schreibst du nach dem Recht deines Landes, weil du in Belgien nicht ansässig bist (Art. 219a MwStSystRL). Mit Sitz in Österreich folgt die Rechnung § 11 Abs. 1a UStG AT. Neben die [Pflichtangaben](https://back-bone.io/blog/pflichtangaben-rechnung-oesterreich) gehören: - der Nettobetrag ohne Steuerbetrag - deine UID-Nummer und die belgische UID-Nummer deines Kunden - der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein. Prüf die Nummer deines Kunden über VIES und heb das Ergebnis auf. Die Zusammenfassende Meldung gibst du in FinanzOnline ab, jeweils bis zum Ende des Folgemonats. **Hinweis auf der Rechnung** ```text Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Autoliquidation. TVA due par le preneur (article 196 de la directive 2006/112/CE). ``` ### Kleinunternehmer in Österreich Mit der Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG AT (bis 55.000 €) brauchst du für EU-Geschäftskunden trotzdem eine UID, stellst mit Reverse-Charge-Hinweis aus und meldest den Umsatz in der ZM. So beschreibt es die [Wirtschaftskammer Österreich](https://www.wko.at/steuern/gruenderinnen-uid-nummern). Dass du als Kleinunternehmer dafür eine UID bekommst, bestätigt auch das [USP](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/umsatzsteuer-identifikationsnummer.html). Die Kleinunternehmer-Zeile steht in [Kleinunternehmer-Rechnung: Formulierung](https://back-bone.io/blog/kleinunternehmer-rechnung-formulierung). **Kurz gesagt · Die wichtigsten Fakten** - B2B: netto, beide Nummern, Hinweis zur Steuerschuld, auf Französisch oder Niederländisch ergänzt. - Peppol-Pflicht seit 1.1.2026 nur zwischen Unternehmen mit Sitz in Belgien. PDF bleibt für dich zulässig. - Deutschland: ZM beim BZSt. Österreich: ZM in FinanzOnline. - Privatkunden: deine Heimatsteuer, digitale Dienste über 10 000 Euro mit 21 % belgischer Steuer über OSS. **Rechnung nach Belgien mit Backbone:** Backbone ist das Backoffice für KI-Agenten, Freelancer und KMU. Sag's deinem KI-Chat, ChatGPT, Claude oder einer anderen KI mit MCP-Unterstützung: „Schreib eine Rechnung an Atelier Noord in Antwerpen über 2.400 € für das Webdesign im Oktober.“ Ist die belgische USt-Nummer deines Kunden hinterlegt, setzt Backbone Reverse Charge mit 0 % und dem Hinweis zur Steuerschuld und prüft die Pflichtangaben. Du bestätigst den Entwurf. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen. ## Französisch oder Niederländisch Belgien ist zweisprachig, und die Finance-Abteilung deines Kunden arbeitet auf Französisch oder Niederländisch. Für dein Heimatrecht reicht der deutsche Satz. Ein Zusatz in der passenden Sprache spart Rückfragen. Weitere Muster findest du unter [Reverse Charge: Muster](https://back-bone.io/blog/reverse-charge-rechnung-13b-muster). ## Privatkunden in Belgien An Privatpersonen gilt der Ort deines Unternehmens (§ 3a Abs. 1 UStG), also 19 % deutsche oder 20 % österreichische Umsatzsteuer. Bei digitalen Diensten, Telekommunikation und Rundfunk wechselt der Ort nach Belgien, sobald deine Umsätze damit an Privatkunden in anderen EU-Ländern 10 000 Euro übersteigen. Dann berechnest du den belgischen Normalsatz von 21 % und meldest die Steuer über den [One-Stop-Shop](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html). ## E-Rechnung in Belgien Seit 1.1.2026 müssen belgische Unternehmen mit Mehrwertsteuernummer einander strukturierte E-Rechnungen schicken, über das Peppol-Netz im Format Peppol BIS. Ein PDF per E-Mail reicht zwischen ihnen nicht mehr. Das gilt auch für belgische Kleinunternehmer, beim Ausstellen und beim Empfang. Ausgenommen sind laut SPF Finances Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien, selbst wenn sie dort eine Mehrwertsteuernummer haben. Für Rechnungen aus dem Ausland ist eine E-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt, eine Registrierung im Peppol-Netz zählt als Zustimmung. Papier bleibt zulässig, ein PDF mit Zustimmung des Empfängers. Will dein Kunde trotzdem eine E-Rechnung, fragst du am besten vorher, ob er ZUGFeRD oder XRechnung verarbeiten kann. Für öffentliche Aufträge, die seit 1.3.2024 veröffentlicht wurden, ist die E-Rechnung an belgische Behörden ab 3.000 € netto Pflicht, bei Bundesbehörden auch darunter. Ob das auch Lieferanten aus dem Ausland betrifft, klärst du mit dem Auftraggeber. ## Mustertext für die Peppol-Anfrage **Antwort auf die Peppol-Anfrage** ```text Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben keinen Sitz und keine Niederlassung in Belgien. Nach Auskunft des SPF Finances fallen wir nicht unter die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Wir senden Ihnen die Rechnung daher als PDF. Vielen Dank. Madame, Monsieur, nous ne sommes pas établis en Belgique. Selon le SPF Finances, l'obligation de facturation électronique structurée ne s'applique pas à notre entreprise. Nous vous envoyons donc la facture en PDF. Cordialement. ``` Zahlt der Kunde nicht, lies [Mahnung nach Belgien](https://back-bone.io/blog/mahnung-belgien). > Mein Ziel ist es, Backoffice-Aufgaben zu optimieren und zu automatisieren, damit wir Founder uns auf das Wesentliche konzentrieren können. > > Die Automatisierung durch KI-Agenten und KI-Integrationen bei Backoffice-Aufgaben ist die Zukunft – deshalb habe ich Backbone entwickelt! ## So macht's Backbone Rechnungen nach Belgien, die stimmen. In der App oder im Chat mit ChatGPT, Claude und vielen mehr. 1. **Rechnung nach Belgien** Reverse Charge, auf Französisch und Niederländisch ergänzt. 2. **Pflichtangaben prüfen** Geprüft, bevor sie rausgeht. Du stellst aus. 3. **Ab an den Kunden** Du gibst frei. Erst dann geht sie raus. ## Häufige Fragen ### Muss ich an belgische Kunden über Peppol abrechnen? Nicht, wenn du in Belgien keine feste Niederlassung hast. Die Pflicht seit 1.1.2026 gilt laut SPF Finances für in Belgien ansässige Unternehmen. ### Was, wenn mein Kunde trotzdem eine E-Rechnung will? Mit seiner Zustimmung darfst du elektronisch schicken. Ob er ZUGFeRD oder XRechnung verarbeiten kann, fragst du am besten vorher. ### In welcher Sprache muss der Hinweis stehen? Für dein Heimatrecht reicht der deutsche Satz. Ein französischer oder niederländischer Zusatz hilft deinem Kunden. ### Wie hoch ist die belgische Mehrwertsteuer? Der Normalsatz liegt bei 21 %. Für dich wird er nur bei digitalen Diensten an Privatkunden über der EU-Schwelle relevant. **Rechnung nach Belgien in Minuten** Sag's deinem KI-Chat, Backbone setzt Hinweis, Steuer und Pflichtangaben, du bestätigst. In Minuten startklar, ohne Buchhaltungswissen. 7-Tage-Test, Karte nötig. - [7 Tage testen](https://back-bone.io/sign-up) --- Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Angaben zu Anbietern und Gesetzen können sich ändern. Für deinen Fall gilt der Rat deiner Steuerberatung. Geprüft am 28.10.2026 Quellen: [§ 3a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html) · [§ 14a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html) · [§ 18a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html) · [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) · [EU-Kommission, Rechnungsstellung](https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-businesses/invoicing_en) · [SPF Finances, Für wen gilt die E-Rechnung](https://efacture.belgium.be/fr/article/pour-qui-la-facturation-electronique-deviendra-t-elle-obligatoire) · [SPF Finances, Maßnahmen ab 1.1.2026](https://efacture.belgium.be/fr/news/e-facturation-mesures-en-matiere-de-tva-partir-du-1er-janvier-2026) · [SPF Finances, FAQ B2B](https://efacture.belgium.be/fr/FAQ/questions-generales-b2b) · [SPF Finances, Taux de TVA](https://finances.belgium.be/fr/entreprises/tva/assujettissement-tva/taux-et-calcul/taux-tva) · [BZSt, Zusammenfassende Meldung](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html) · [BZSt, One-Stop-Shop](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html) · [USP, Reverse Charge](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/reverse-charge.html) · [BOSA/FPS Finance, E-invoicing government](https://einvoice.belgium.be/en/article/e-invoicing-government) · [USP, UID-Nummer](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/umsatzsteuer-identifikationsnummer.html) · [WKO, UID-Nummer für Gründer](https://www.wko.at/steuern/gruenderinnen-uid-nummern) · [USP, Zusammenfassende Meldung](https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/zusammenfassende-meldung-zm.html)